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Was muss man im Auto haben? Der ADAC rät dringend zu diesen 5 Dingen

Wer sicher und gut ausgestattet unterwegs sein möchte, sollte auf die richtige Ausrüstung im Fahrzeug achten. Der ADAC gibt klare Empfehlungen, welches Zubehör in keinem Fahrzeug fehlen sollte. So sind Sie im Notfall gut vorbereitet – und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
30. Oktober 2024, 17:00 Uhr
Was muss man im Auto haben
Was muss man im Auto haben? Der ADAC gibt klare Empfehlungen. (@Gemini)


Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein hohes Gut. Neben sicherheitsbewusstem Fahren spielt auch die richtige Ausstattung des Fahrzeugs eine entscheidende Rolle. Doch was muss man im Auto haben? Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (kurz: ADAC) weist regelmäßig auf die wichtigsten Gegenstände hin, die alle Fahrerinnen und Fahrer im Auto mitführen sollten. Diese können im Ernstfall Leben retten – oder zumindest unangenehme Situationen entschärfen. Manche davon sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hier sind die wichtigsten Dinge, die in keinem Fahrzeug fehlen dürfen.

1. Verbandskasten gehört zur Grundausstattung im Auto

In Deutschland ist das Mitführen eines Verbandskastens im Auto gesetzlich vorgeschrieben. Denn: Ein gut ausgestatteter Verbandskasten stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls die wichtigsten Erste-Hilfe-Materialien direkt verfügbar sind. Der Inhalt sollte dabei der DIN 13164 und dem Paragrafen 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Wichtig: Der Inhalt des Verbandskastens wurde 2022 überarbeitet – und an neue Standards angepasst. Die Änderungen umfassen unter anderem folgende Punkte:

  • Maskenpflicht im Verbandskasten: Neu ist, dass zwei medizinische Masken enthalten sein müssen, die im Notfall Schutz bieten können.
  • Reduzierte Dreieckstücher: Bisher waren zwei Dreieckstücher vorgeschrieben. Zukünftig reicht eines aus, was den Platzbedarf im Verbandskasten reduziert.
  • Verbandstuch entfällt: Das bisherige Verbandstuch (40 x 60 cm) ist nicht mehr erforderlich.

Das Mitführen eines Verbandskastens ist nicht optional: Wer gegen diese Pflicht verstößt und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bezahlen.

  • nach aktueller Norm 2024

  • europaweit Nutzbar

  • inklusive Erste-Hilfe-Anleitung
  • Inhalt: DIN 13164:2022 in Folientasche
  • besonders strapazierfähig
  • aus rotem, hochwertigem Nylon-Gewebe
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2. Ersatzreifen: Praktische Sicherheit für den Notfall

Auch wenn ein Ersatzreifen im Fahrzeug keine Pflicht ist, empfiehlt der ADAC dessen Mitführung dringend. Schließlich lässt sich ein platter Reifen unterwegs nur mit passendem Ersatz schnell wechseln. Allerdings nimmt er auch viel Platz ein. Wer möchte, kann auch auf alternative Lösungen zurückgreifen: Sogenannte Pannensets enthalten ein flüssiges Reifendichtmittel, das mit einem 12-Volt-Kompressor in den beschädigten Reifen eingeblasen wird – und kleine Löcher oder Risse abdichtet. Diese Methode hat jedoch Einschränkungen:

  • Nur für bestimmte Schäden geeignet: Dichtmittel funktioniert in der Regel nur bei kleinen Stichverletzungen oder Rissen in der Reifenlauffläche – und ersetzt daher nicht immer einen vollwertigen Ersatzreifen.
  • Kein dauerhafter Ersatz: Diese Reparatur dient lediglich der Überbrückung bis zur nächsten Werkstatt.

Ersatzreifen oder Pannenset? Während das Pannenset für Platzersparnis sorgt, bietet ein vollwertiger Ersatzreifen langfristig mehr Sicherheit.

  • sofortige Pannenhilfe

  • repariert Löcher im Reifen im Handumdrehen

  • ohne Montage
  • Inhalt: 1x Mannol Reifen Doctor, 450 ml
  • beseitigt Luftverlust bei Durchstichen bis zu 5 mm
  • anwendbar auf alle Reifengrößen
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3. Was muss man im Auto haben? Ein Warndreieck ist unverzichtbar

Das Warndreieck ist Pflicht in jedem Fahrzeug und wird im Notfall zur Absicherung des Unfallorts eingesetzt. Es soll dabei helfen, Auffahrunfälle zu verhindern und warnt nachfolgende Verkehrsteilnehmer frühzeitig vor einem Hindernis. Dabei sollte es mindestens 100 Meter (bei schnellem Verkehr) beziehungsweise 150 Meter (auf der Autobahn) vor dem Pannenfahrzeug platziert werden. Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Pflicht für Quads und PKW: Auch in Quads muss ein Warndreieck vorhanden sein. Krafträder (Motorräder, Roller, Mopeds) sind von dieser Pflicht allerdings ausgenommen.
  • Geldstrafe bei fehlendem Warndreieck: Das Fehlen eines Warndreiecks kann mit einem Verwarnungsgeld von 15,00 Euro bestraft werden.

Das Warndreieck sollte an einer leicht zugänglichen Stelle im Auto verstaut werden, um es im Ernstfall schnell aufstellen zu können.

  • TÜV-geprüft, StVZO-konform

  • schneller Aufbau

  • leicht und effektiv

4. Warnwesten: Sicherheitsmaßnahme mit gesetzlicher Verpflichtung

Auch die Warnweste ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsausrüstung – und gehört in Deutschland in jedes Fahrzeug. Laut gesetzlicher Regelung muss pro Fahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden sein, die den europäischen Normen EN 471 oder EN ISO 20471 entspricht. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 Euro.

  • Für jeden Insassen empfehlenswert: Da im Notfall alle Insassen das Fahrzeug verlassen und die Straße betreten könnten, ist es sinnvoll, für jeden Mitfahrer eine Warnweste im Fahrzeug zu haben.
  • Sichtbarkeit in Gefahrsituationen: Die Warnweste schützt in erster Linie durch ihre Signalfarbe und reflektierenden Elemente. Diese erhöhen die Sichtbarkeit bei Pannen, besonders bei schlechten Lichtverhältnissen oder Dunkelheit.

Bei einer Kontrolle kann das Fehlen der Warnweste ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das Verwarnungsgeld beträgt auch in diesem Fall 15 Euro. Am besten wird die Weste griffbereit im Innenraum, etwa im Handschuhfach oder unter dem Fahrersitz, aufbewahrt.

  • nach DIN EN ISO 20471
  • geeignet für KFZ in ganz Europa
  • hohe Sichtbarkeit
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5. Führerschein und Fahrzeugpapiere: Wichtigste Dokumente für jede Fahrt

Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I – umgangssprachlich als Fahrzeugschein bezeichnet – müssen stets im Original im Auto mitgeführt werden. Die Dokumente dienen zur Identifikation des Fahrers und des Fahrzeugs – und müssen bei einer Kontrolle vorgelegt werden.

  • Keine Kopien erlaubt: Weder beglaubigte noch einfache Kopien werden als Ersatz akzeptiert. Bei Verlust oder Beschädigung der Originaldokumente sollte umgehend ein Ersatz beantragt werden.
  • Geldstrafe bei fehlenden Papieren: Das Nichtmitführen dieser wichtigen Dokumente kann ebenfalls zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro führen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern stellt auch sicher, dass die eigene Identität und die Fahrzeugdaten jederzeit nachweisbar sind.

Auch dieses Auto-Zubehör ist sinnvoll

Was muss man im Auto haben – und was ist optional? Die meisten der ADAC-Empfehlungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch darüber hinaus ist es ratsam, ein paar weitere Dinge im Kofferraum zu haben. Insbesondere in kleineren und größeren Notfällen können diese Gadgets echte Lebensretter sein. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Überbrückungskabel: Praktisch bei leerer Batterie, um schnell Starthilfe von einem anderen Fahrzeug zu erhalten.
  • Starthilfegerät: Mobiles Gerät, das auch ohne ein zweites Fahrzeug Starthilfe gibt – besonders hilfreich in abgelegenen Gebieten.
  • Eiskratzer und Schneebesen: Gerade im Winter sinnvoll, um Scheiben schnell von Eis und Schnee zu befreien.
  • Decke oder Rettungsdecke: Hilft bei Pannen im Winter, um sich bei Kälte warmzuhalten.
  • Multifunktionstool oder Taschenmesser: Für kleinere Reparaturen oder Notfälle, falls spezielle Werkzeuge fehlen.
  • Taschenlampe: Ideal für Pannen oder Notfälle bei Dunkelheit; am besten in der LED-Variante, da diese langlebig ist.
  • Abschleppseil: Ermöglicht das sichere Abschleppen des Fahrzeugs bei Pannen.
  • Feuerlöscher: Ein kleiner Feuerlöscher kann bei Fahrzeugbränden hilfreich sein und sorgt für mehr Sicherheit.
  • Notfallhammer mit Gurtschneider: Wichtiges Hilfsmittel, um im Notfall das Fahrzeug schnell verlassen zu können.

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