Ganze 82 gesetzliche Krankenkassen haben laut dem Vergleichsportal Check24 ab dem 1. Januar ihre Zusatzbeiträge erhöht, um Finanzierungslücken zu schließen. Wer dieses Geld sparen möchte, hat dank Sonderkündigungsrecht noch bis einschließlich heute Zeit, seine Krankenkasse zu wechseln.
Sonderkündigungsrecht: So wechseln Interessierte ihre Krankenkasse
Sollte die eigene Krankenkasse seit Jahresbeginn ebenfalls ihre Beiträge erhöht haben, kommt auf Wunsch das Sonderkündigungsrecht zum Tragen. Dieses bezieht sich auf die gesetzliche Bindungsfrist von einem Jahr. Versicherte haben in diesem konkreten Fall die Möglichkeit, bis Ende des Monats, also bis einschließlich 31. Januar, ihre Krankenkasse zu wechseln – auch wenn die reguläre Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht erfüllt ist. Wer bis zum 31. Januar die gesetzliche Krankenkasse wechselt, ist voraussichtlich zum 1. April bei der neuen Kasse versichert, denn die Wechselfrist beträgt auch im Falle der Sonderkündigung zwei Monate.
Die passende Versicherung auswählen
Wer sich 2025 gerne bei einer Krankenkasse versichern möchte, die geringere Beiträge führt, kann noch heute wechseln. Eine Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist mittlerweile unkompliziert. Seit 2021 ist kein Kündigungsschreiben mehr nötig, für eine Sonderkündigung einer gesetzlichen Krankenkasse gilt die Kündigungsfrist bis einschließlich 31. Januar. Eine Übersicht über die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, sowie über ihre Beitragskosten und Leistungen finden Interessierte zum Beispiel bei Verivox. Das Portal ermöglicht den Vergleich verschiedener Krankenkassen.
- Vergleichen und ganz einfach wechseln
- Beitragskosten und Leistungen auf einen Blick
So funktioniert der Wechsel einer Krankenkasse 2025
Seit 2021 sind Versicherte nur noch zwölf Monate an ihre Krankenkasse gebunden, ein Wechsel ist also jährlich möglich. Zudem entfällt das schriftliche Kündigungsschreiben. Für einen Wechsel füllen Interessierte bei ihrer neuen Krankenkasse lediglich den Antrag auf Mitgliedschaft aus, dies geht online oder auf Papier. Die neue Krankenkasse übernimmt den Rest, das heißt: Versicherte müssen sich nicht selbstständig bei der alten Krankenkasse abmelden, dies übernimmt die neue Versicherung. Mithilfe des Sonderkündigungsrechts müssen Versicherte allerdings kein weiteres Jahr warten, sondern wechseln ihre Krankenkasse noch bis einschließlich 31. Januar 2025.