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Neue Regeln zur Einspeisevergütung und Meldung im ZEREZ-Register

Neue Gesetze im März 2025: Das ändert sich bei Photovoltaik-Anlagen

Eine Photovoltaik-Anlage für eigens erzeugten Solarstrom ist für viele Hausbesitzer das Ziel für 2025. Doch seit Februar gilt das Solarspitzengesetz. Was das jetzt für Anlagenbetreiber bedeutet.
11. März 2025, 11:38 Uhr
Neue Regeln für Photovoltaik-Anlagen
Neue Gesetze ab 2025, das ist jetzt wichtig. (@Gemini)

Mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erzeugen Hausbesitzer eigenen Solarstrom, den sie bei Überschuss sogar gewinnbringend ins Netz einspeisen können. Doch der überschüssige Strom wird in Zukunft nicht mehr ganz so großzügig vergütet: Seit Februar 2025 wird die Einspeisevergütung wieder um ein Prozent gesenkt. Und das ist nicht das einzige, was an Neuerungen auf Solaranlagen-Betreiber zukommt: Mit dem kommenden Solarspitzengesetz soll eine Überlastung des Stromnetzes vermieden werden.

Solarspitzengesetz: Aussetzung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Das kürzlich beschlossene Solarspitzengesetz, das mit März 2025 in Kraft getreten ist, soll vor allem die Einspeisung von Solarstrom an sonnigen Tagen regulieren. Es kommt häufig vor, dass an diesen Tagen die Produktion den Verbrauch übersteigt, was das öffentliche Stromnetz belasten kann. Diese Punkte des Solarspitzengesetzes sind für private Betreiber von PV-Anlagen von Belang:

  • Bei negativen Börsenstrompreisen wird die Einspeisevergütung ausgesetzt. Negative Preise entstehen, wenn das Angebot an Strom die Nachfrage übersteigt. In einem solchen Fall wird die Vergütung für die Einspeisung ins öffentliche Netz gestrichen, was die Betreiber dazu anregen soll, mehr Solarstrom selbst zu nutzen. Lösungen wie intelligente Energiemanagement-Systeme oder Batteriespeicher können hierbei unterstützen. Die Zeiträume ohne Einspeisevergütung sollen aber nach Ablauf der 20 Jahre angehängt werden.
  • Zudem müssen Betreiber von Solaranlagen künftig Steuerboxen und intelligente Messsysteme (Smart Meter) installieren. Dies ermöglicht es Netzbetreibern, die Einspeisung effizient zu steuern und im Falle einer drohenden Überlastung zu drosseln. Die Installation dieser Technik obliegt nicht den Betreibern selbst, sondern den Messstellenbetreibern. Wird eine Anlage ohne ausreichende Messtechnik installiert, wird sie pauschal auf 60 Prozent der maximalen Einspeiseleistung begrenzt.

Diese Regelungen betreffen lediglich neue Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden.

Tipp: Ein Stromspeicher ermöglicht es, den erzeugten Solarstrom auch dann zu nutzen, wenn die Sonne nicht scheint. Das ist besonders sinnvoll, da die Strommenge, die ein Balkonkraftwerk erzeugt, meist nicht für eine Einspeisung ins Netz ausreicht. Anbieter Senec bietet individuelle Beratung für PV-Anlagen-Besitzer.

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Einspeisevergütung: Seit Februar 2025 gesenkt

Schon seit einiger Zeit wird die Einspeisevergütung alle sechs Monate um einen Prozentpunkt reduziert. Seit dem 1. Februar 2025 ist die Vergütung erneut gesunken. Der neue Vergütungssatz betrifft ausschließlich neue Anlagen, die ab diesem Datum ans Netz angeschlossen werden. Wie hoch die Vergütung ist, hängt von der maximalen Leistung der Anlage sowie dem Einspeiseverhalten ab.

Bei einer Teileinspeisung beträgt die Vergütung ab dem 1. Februar 2025 für Anlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowattpeak 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen mit einer Leistung über zehn Kilowattpeak liegt die Vergütung bei 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gilt, bleibt für 20 Jahre unverändert. Angesichts der immer geringer werdenden Einspeisevergütung lohnt es sich für private Haushalte zunehmend, Solarstrom selbst zu nutzen.

Bei der Planung einer Solaranlage kann der Anbieter Senec fachlich unterstützen. Mit dem Solarrechner lässt sich im Handumdrehen die Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage abschätzen. Senec bietet daneben eine umfangreiche Beratung.

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Zentrale Meldung im ZEREZ-Register ab sofort Pflicht

Seit 1. Februar 2025 sind alle Solaranlagen und deren Komponenten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) anzumelden. Dieses Register dient der Digitalisierung von Daten und der Verringerung bürokratischer Hürden. Alle Zertifikate für Wechselrichter und Solarspeicher müssen dort hinterlegt werden, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten. Die Verantwortung für die Hinterlegung liegt bei den Herstellern, jedoch sind viele Zertifikate bislang noch nicht registriert. Die Netzbetreiber dürfen Anlagen ohne hinterlegte Zertifikate nicht genehmigen. Daher sollten künftige PV-Anlagen-Betreiber vorab prüfen, ob die relevanten Zertifikate im ZEREZ erfasst sind. Ist dies der Fall, vereinfacht sich der Anmeldeprozess beim Netzbetreiber erheblich, da nur die ZEREZ-ID vorgelegt werden muss.

Deal-Tipp: Wer seinen Stromverbrauch und die individuellen Gegebenheiten bereits analysiert hat, kann eine Solaranlage – mit und ohne Speicher – auch in Eigenregie kaufen. Angebote verschiedener Unternehmen finden sich beispielsweise auf der Händler-Plattform Ebay: Ein Komplettsystem mit 23 Solarmodulen à 445 Watt, einem Stromspeicher mit einer Kapazität von 10 kWh sowie einem Wechselrichter ist dort aktuell für 5.999 Euro erhältlich.

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Neue Regelungen – diese Maßnahmen sind jetzt sinnvoll

Die Reduzierung der Einspeisevergütung um einen Prozentpunkt und die mögliche zeitweise Aussetzung gemäß dem Solarspitzengesetz erscheinen zunächst unvorteilhaft für potenzielle PV-Anlagen-Betreiber. Jedoch haben diese neuen Bedingungen eine logische Konsequenz im Gepäck: Der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms wird weiter maximiert. Mit diesen Mitteln ist das einfach möglich:

  • Ein intelligentes Energiemanagement-System optimiert die Nutzung des Solarstroms. Damit lässt sich steuern, wie viel verbraucht, gespeichert oder eingespeist werden soll.
  • Mit einem Solarspeicher muss überschüssige Energie nicht mehr ins öffentliche Netz eingespeist werden, sondern lässt sich einfach für den späteren Gebrauch speichern. Bei negativen Strompreisen kann der selbst erzeugte Solarstrom auf diese Weise effektiv genutzt werden.

Neue Gesetze für Photovoltaik-Anlagen: Damit müssen Betreiber rechnen

Wer gerade eine PV-Anlage plant, findet die Neuerungen wahrscheinlich eher unschön. Schaut man genauer hin, haben diese aber nicht nur eine negative Seite: Dass die Einspeisevergütung sich nach und nach verringert, sollte jedem bereits klar sein und von vornherein einkalkuliert werden. Bei dem Solarspitzengesetz dagegen werden die ausfallenden Vergütungszeiträume hinten an die festgesetzte 20-jährige Einspeisevergütung drangehängt – monetäre Verluste halten sich also in Grenzen. Und letztlich wird mit den neuen Maßnahmen und Gesetzen eines weiter vorangetrieben: Haushalte nutzen möglichst viel des selbst erzeugten Solarstroms direkt vor Ort und können sich so immer unabhängiger von den Stromversorgern machen.

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