In diesem Ratgeber
- Von „O bis O“: Faustregel für den saisonalen Reifenwechsel
- Ohne Winterreifen im Winter unterwegs? Mit diesen Bußgeldern müssen Autofahrer rechnen
- Winterreifen nur noch mit Alpin-Symbol wintertauglich
- Zubehör für Winterreifen: Schneeketten für besonders schwierige Bedingungen
- Welche Regeln für Winterreifen gelten in den Nachbarländern?
In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Gesetzlich wäre eine solche Generalpflicht nur schwer zu formulieren und noch schwerer umzusetzen – dafür ist die Bezugsgröße des Wetters viel zu unzuverlässig. Es besteht hierzulande aber sehr wohl eine situative Winterreifenpflicht. Laut Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung von Winterreifen immer dann vorgeschrieben, wenn winterliche Verhältnisse auf den Straßen herrschen, also:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte
- Reifglätte
Solange die Fahrt im Winter bei trockenen und sonnigen Bedingungen beginnt und endet, könnten Autofahrer also rein rechtlich sogar im Winter mit Sommerreifen fahren, wie der NDR berichtet. Da man sich auf das Wetter aber nun mal nicht verlassen kann, empfehlen ADAC und Gesetzgeber den saisonalen Wechsel der Winterreifen ab etwa Oktober.
Von „O bis O“: Faustregel für den saisonalen Reifenwechsel
Von Oktober bis Ostern sollten Autofahrer auf Winterreifen unterwegs sein. Als Faustregel hat sich dieses Zeitfenster bei Autofahrern bewährt – rechtlich spielt die Frist aber keine Rolle. Um auch bei winterlichen Straßenverhältnissen sicher unterwegs zu sein, empfiehlt sich der Reifenwechsel bis spätestens Ende Oktober. Schon jetzt im Herbst kann es in den frühen Morgenstunden bei Minusgraden zu Glätte kommen.
Auf der Suche nach neuen Winterreifen bietet der ADAC-Winterreifen-Test Orientierung. Zum Testsieger im Bereich der Kompaktklasse wurde der Continental WinterContact TS870.
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Ohne Winterreifen im Winter unterwegs? Mit diesen Bußgeldern müssen Autofahrer rechnen
Wer ein Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen bewegt und in einer Verkehrskontrolle aufgehalten wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in der Kartei des Kraftfahrtbundesamts rechnen. Im Falle einer Verkehrskontrolle würde es sich um einen einfachen Verstoß handeln. Je nach Schwere des Verstoßes können die Bußgelder aber auch höher ausfallen.
- Einfacher Verstoß: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- Behinderung des Straßenverkehrs durch Fahren ohne Winterreifen: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Fahren ohne Winterreifen: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen: 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Diese Bußgelder und Punktestrafen in der Verkehrssünderkartei gelten für den Autofahrer. Handelt es sich bei Fahrer und Fahrzeughalter um verschiedene Personen, muss auch der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Wann liegt eine Verkehrsbehinderung vor und wann eine Gefährdung? Im Kontext vom Fahren ohne Winterreifen im Winter würde es sich etwa um eine Behinderung des Straßenverkehrs handeln, wenn ein PKW aufgrund von Glätte mit durchdrehenden Sommerreifen vor einer Ampel nicht mehr anfahren kann und somit den nachfolgenden Verkehr blockiert. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer würde dann vorliegen, wenn ein Autofahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit ohne Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist.
Winterreifen nur noch mit Alpin-Symbol wintertauglich
Früher reichte die Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) aus, um einen Reifen als wintertauglich zu bezeichnen. Diese Regelung wurde verschärft, um die Sicherheit im Straßenverkehr bei winterlichen Bedingungen zu erhöhen.
Seit dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen oder Ganzjahresreifen zusätzlich zum M+S-Symbol das Alpine-Symbol tragen. Es zeigt ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Dieses Symbol garantiert, dass der Reifen speziellen Winterreifentests unterzogen wurde und somit für winterliche Straßenverhältnisse geeignet ist.
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Zubehör für Winterreifen: Schneeketten für besonders schwierige Bedingungen
Wer in Höhenlagen unterwegs ist und besonders winterliche Straßenverhältnisse mit viel Schnee und Eis bewältigen muss, ist mit modernen Schneeketten gut beraten. Schneeketten gibt es bei vielen Herstellern. Verarbeitungsqualität und Garantie sind bei namhaften Herstellern oft besser. Mit mehr als 8.300 überwiegend positiven Käuferbewertungen auf Amazon sind die Schneeketten von GoodYear GODKN100 der Top-Bestseller im Segment gewerblicher PKW-Ketten.
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Welche Regeln für Winterreifen gelten in den Nachbarländern?
In unseren Nachbarländern gelten mitunter andere Regeln für die Bereifung im Winter. Bei winterlichen Verhältnissen sollten PKW in Österreich zwischen dem 1.11. und dem 15.4. des Folgejahres mit Winterreifen ausgestattet sein, wie der ADAC weiß. In der Schweiz gibt es zwar keine Winterreifenpflicht, aber Autofahrer und Fahrzeughalter haften bei einem Unfall durch nicht wintertaugliche Bereifung mit.
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